Copyright © Alle Rechte vorbehalten. Made By 3-house.  Nutzungsbedingungen | Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Immobilien Rohde GmbH (nachstehend kurz als Rohde bezeichnet)

 

1. Die Firma Rohde ist unter anderem als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit gelten diese Bedingungen. Für den Fall, dass der Auftraggeber AGB verwendet, die von den AGB der Firma Rohde abweichen, gelten allein die AGB der Firma Rohde.

 

2. Die Maklercourtage ist verdient, sofern durch diese Tätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Die Courtage ist auch dann verdient, wenn zwischen dem nach dem Auftrag nachzuweisenden / zu vermittelnden Vertrag und dem tatsächlich abgeschlossen Vertrag wirtschaftliche Identität besteht. Eine solche Identität liegt auch vor, wenn das angebotene Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird. Der Courtageanspruch besteht auch, wenn der Hauptvertrag ganz oder teilweise nicht durchgeführt oder aufgehoben wird, oder wenn eine Partei von einem vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder wandelt oder eine dem Hauptvertrag auflösende Bedingung eintritt. Macht eine Partei von einem Minderungsrecht Gebrauch, hat dieses keinen Einfluss auf die Höhe des Courtageanspruchs.

 

3. Ist dem Auftraggeber ein von der Firma Rohde angebotenes Objekt bereits bekannt, hat er dieses innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitzuteilen.

 

4. Die von der Firma Rohde gelieferten Angaben zum Objekt stammen vom ursprünglichen Anbieter (Eigentümer, Vermieter, Rechtsinhaber usw.). Die Firma Rohde kann trotz großer Sorgfalt auf ihrer Seite keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig und vollständig sind. und dass das Objekt im Augenblick des Zugangs der Offerte noch verfügbar ist; die Offerte des Objektes erfolgt freibleibend und unverbindlich. Die Angaben sind vom Auftraggeber vor Abschluss des Hauptvertrages zu prüfen. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

 

5. Der Inhalt der Offerte ist vertraulich und nur für den von der Firma Rohde vorgesehenen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe von Angeboten an Dritte darf ohne schriftliche Zustimmung der Firma Rohde nicht erfolgen. Gibt der Auftraggeber als Erstempfänger des Angebotes /Exposés dieses unbefugt an einen Dritten weiter und wird dann mit diesem der Hauptvertrag geschlossen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Courtage in voller Höhe zu zahlen.

 

6. Die Firma Rohde ist unverzüglich zu unterrichten, wenn der erteilte Auftrag gegenstandslos wird oder von Auftraggeberseite kein Interesse am angebotenen Objekt (mehr) besteht, damit unnötige weitere Aufwendungen vermieden werden. Unterbleibt die Mitteilung, ist der Firma Rohde der sachliche und zeitliche Aufwand zu erstatten, der bei ordnungsgemäßer Mitteilung vermieden worden wäre. Die Vergütung für Zeitaufwand richtet sich in diesem Fall nach den Regeln über die Entschädigung vereidigter Sachverständiger (ZSEG).

 

7. Die Firma Rohde hat Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Hauptvertrages, auf rechtzeitige Terminmitteilung sowie auf eine Vertragsabschrift einschließlich aller Nebenabreden. Soweit keine andere Regelung vereinbart ist, darf eine Innenbesichtigung nur im Einverständnis mit der Firma Rohde und der Verkäuferseite vorgenommen werden. Nehmen die Parteien des Hauptvertrages aufgrund der Tätigkeit der Firma Rohde direkte Verhandlungen auf, ist bei Vertragsschluss auf die Tätigkeit der Firma Rohde Bezug zu nehmen. Inhalt und Ergebnis der Verhandlungen sind der Firma Rohde sofort und unaufgefordert mitzuteilen. Insbesondere ist im Hauptvertrag ein direkter Courtageanspruch der Firma Rohde gegen die Partei zu begründen, die nach dem Hauptvertrag die Courtage zu zahlen hat. Verursacht ein Verstoß hiergegen Schaden bei der Firma Rohde, ist dieser vom Auftraggeber zu erstatten. Der Schaden wird in Höhe der Courtage widerleglich vermutet.

 

8. Die Courtage berechnet sich, soweit nicht im Angebot anders vermerkt bzw. keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, wie folgt:

 

a) Bei An- und Verkauf von Immobilien vom Kaufpreis 5,25 %

b) bei Erwerbveräußerung eines Erbbaurechts berechnet vom Grundstückswert 5,25 %

c) bei Erwerbveräußerung eines Verkaufsrechts berechnet vom Verkehrswert des Grundstück 1,00 %

d) bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen berechnet vom Nettovertragswert 6 %

e) bei An-/Vermietung und An-/Verpachtung

aa) bei fester Vertragslaufzeit bis einschließlich 5 Jahre Dauer und bei unbefristeten Verträgen

2 Brutto-Monatsmieten

bb) bei gewerblichen Mietverträgen mit einer festen Vertragslaufzeit von mindestens 5 Jahren Dauer

3 Brutto-Monatsmieten

cc) bei gewerblichen Mietverträgen mit einer Vertragslaufzeit von über 10 Jahren

3 % der Bruttomiete für einen 10-Jahreszeitraum (ohne Mietanpassungen).

f) bei Erwerb/Veräußerung eines Vormiet- oder Optionsrecht eine Bruttomonatsmiete zusätzlich zu den unter 8.e) aa) bis cc) genannten Courtagen und zwar unabhängig von der Dauer der Optionszeit und der Zahl der Optionsrechte.

Die Courtage wird bei Mieten/Pachten auf der Basis der Monats-Nettomiete/-pacht zzgl. Nebenkosten ohne Mehrwertsteuer

(= Brutto-Monatsmiete/-pacht),

bei Kaufverträgen auf der Basis des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer und Vertragskosten berechnet.

Auf die Courtage ist zusätzlich noch die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe zu zahlen.

Zahlungspflichtig ist der Auftraggeber; das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung bleibt unberührt.

Die Courtage ist auch dann zu zahlen, wenn der Vertragsabschluss erst nach Auftragsbeendigung erfolgt. Die Courtage wird mit dem Abschluss des Vertrages fällig.

 

9. Gegen Forderungen der Firma Rohde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

 

10. In allen Fällen und unabhängig vom Rechtsgrund haftet die Firma Rohde für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder ein Fall der Haftung für Verzug oder Unmöglichkeit vor. Soweit die Firma Rohde für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist diese Haftung auf den typischen Schaden beschränkt.

Für Rechtsstreitigkeiten die das Verhältnis von Anbieter und Interessenten oder sonstigen Dritten untereinander betreffen ist eine Haftung der Firma Rohde ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die Firma Rohde keine Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung eines Immobilienkauf- oder Mietvertrages oder eines sonstigen Dienst- oder Werkvertrages, der durch die Firma Rohde vermittelt wurde. Ausgeschlossen ist außerdem die Haftung für Schäden, die durch die

Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden.

11. Erfüllungsort Osnabrück.

Gerichtsstand ist für beide Seiten Osnabrück, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.

 

12. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Firma Rohde auch für die andere Partei des Hauptvertrages tätig wird.

 

13. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

 

14. Die Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen hat auf die restlichen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages keinen Einfluss. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.